Auszug aus dem Mietvertrag

Mietbedingungen, Bestandteil des Mietvertrages

Der Mietpreis beinhaltet keine Versicherung, keine Schankerlaubnis der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und keine Erlaubnis der GEMA für Musik. Der Mietpreis beinhaltet die in der Gebührenordnung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler festgelegten Gebühren. Sie gelten für den Miettag mit einem Auf- und Abbautag. Bei mehrtägiger Miete entsprechend.
Bei konzessionspflichtigen Veranstaltungen unterstellt der Vermieter, ohne die Verpflichtung, hierüber bei Mietbeginn einen Nachweis zu verlangen, dass eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung, für etwaige Haftungsansprüche Dritter, vom Mieter abgeschlossen wurde. Die für den Mietzeitraum benötigten Reinigungsmittel, Putzmittel und Toilettenausstattung (Toilettenpapier / Papierhandtücher / Seife, Müll- und Bindenbeutel etc.) sind vom Mieter zu stellen.
Die Ermittlung der Zählerstände von Strom/Wasser/Heizung erfolgt bei Übergabe und Endabnahme. Sollten Einrichtungen wie Küche, Schankanlage oder Bühne, entgegen des Vertrages zusätzlich genutzt werden, erfolgt eine Nachbelastung, bzw. Verrechnung mit der Kaution.
Getränkeabnahmeverpflichtung: Sämtliche, in der Festhalle ausgegebene Getränke (außer Wein und Spirituosen) sind ausschließlich bei der Bitburger-Bier GmbH, 53424 Remagen, Konrad-Zuse-Ring 26, zu beziehen. Diese Verpflichtung besteht für alle Veranstaltungen, auch privater Art.
Die Anbringung von Sachen (Dekoration, Lautsprecher usw.) an den Wänden und Decken ist nicht gestattet. Vorgegebene Befestigungspunkte werden auf Anfrage genannt. Die Gewährleistung für Sauberkeit im Außen- und Innenbereich, für die Mietdauer, obliegt dem Mieter. Bei Beendigung des Mietvertrages, bzw. bei Übergabe, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt außen wie innen, frei von Unrat und Müll ist. Das Objekt ist so zu übergeben, dass eine unmittelbare Weitervermietung möglich ist. Nachträgliche Putz- und Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters.

Bei allen Veranstaltungen wird die Endreinigung ausschließlich von einer zu beauftragenden Fachfirma, zu Lasten des Mieters, durchgeführt. Die aushängenden Pflege- und Gebrauchsrichtlinien sind Bestandteil des Mietvertrages. Bei Nutzung der Schankanlage geht die Reinigung der Bierleitung und Schankanlage zu Lasten des Mieters. Leergut und Transportbehälter sind zeitnah zu entfernen. Beschädigungen am Objekt und Einrichtungsgegenstände, sowie Verlust von Inventar gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen und Ersatzbeschaffung werden ausschließlich vom Vermieter veranlasst und werden dem Mieter in Rechnung gestellt, bzw. von der Kaution in Abzug gebracht. Bei festgestellten mutwilligen Beschädigungen oder Diebstahl, behält sich der Vermieter eine strafrechtliche Verfolgung, bzw. Anzeige vor, wenn für die Begleichung der Ansprüche die Kaution nicht ausreicht und der Mieter einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.

Zu beachten ist:
Nach § 4 Abs. 1, des Landes-Immissionsschutzgesetzes sind von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) Betätigungen verboten, die zur Störung der Nachtruhe führen können. Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen (Tongeräte) dienen, insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente etc., dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Ab 22.00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Im Außenbereich ist die Nachtruhe einzuhalten. Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen erteilt ausschließlich das Ordnungsamt der Stadt. Die Benutzung von Lautsprecheranlagen im Außenbereich nach 22.00 Uhr ist verboten. Bei der Nutzung von Lautsprecheranlagen im Außenbereich bis 22.00 Uhr dürfen die Lautsprecher nicht in Richtung der Wohnbebauung aufgestellt werden. Bei bestimmten Veranstaltungen (wird vom Vermieter festgelegt) hat der Mieter mindestens zwei Security Personen für Personen -und Objektschutz zu stellen. Bei Verstößen gegen diese Anweisung behält sich der Vermieter vor, Teile der Kaution oder in gravierenden Fällen, die Kaution komplett einzubehalten.

Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, Streupflicht, Jugendschutz und das Vorhandensein von Notfall-Ausstattungen. Zur Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen behält sich der Vermieter das Recht vor, bei jeglicher Veranstaltung eine Aufsichtsperson, für die Überwachung und Einhaltung der Anweisungen, für die Dauer der Veranstaltung , einzusetzen. Die Kosten hierfür übernimmt der Mieter und werden von der Kaution in Abzug gebracht.
Bitte beachten Sie, dass in allen Räumlichkeiten, Rauchverbot besteht.
Die Schlüsselübergaben erfolgen in Absprache mit den jeweils eingeteilten Hausmeister. Eine Einweisung der Schließanlage erfolgt bei Übergabe. Ein Beauftragter der Vereinsgemeinschaft Landskrone hat jederzeit freien Zutritt. Sollten bei einem Besuch Beanstandungen festgestellt werden, sind diese sofort vom Mieter abzustellen (z.B. Einhaltung der Feuerpolizeilichen Richtlinien, Freihaltung von Flucht- und Notausgängen).
Für die Entsorgung von Abfällen und Müll hat der Mieter Sorge zu tragen. Gegen eine Gebühr von 60,00 €, kann ein Großraumgefäß zur Verfügung gestellt werden.
Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Mieter darauf zu achten, die Beleuchtung zu löschen, Elektrogeräte auszuschalten und das Gebäude ordnungsgemäß zu verschließen. Besonders ist auf die ordnungsgemäße Verriegelung der Notausgangstüren zu achten. Für Schäden, einfacher Diebstahl oder Einbruch, die durch nicht ordnungsgemäße Verriegeldung der Türen und Fenster entstehen, haftet im vollen Umfang der Mieter. Das gleiche gilt für fremd- oder eigen verursachte Schäden an Einrichtungsgegenstände während der Mietphase.
*Bei Energiepreisanpassungen durch die Versorger, werden die jeweils gültigen Gebühren in Anrechnung gebracht.